Wir finden es wichtig, dass Mitarbeitende unter angenehmen Bedingungen arbeiten können. Das gilt sowohl auf körperlicher Ebene, etwa durch geeignete Hilfsmittel für eine gute und sichere Arbeitsausführung, als auch auf nicht körperlicher Ebene, beispielsweise durch einen respektvollen Umgang miteinander. Manchmal läuft jedoch nicht alles wie gewünscht. Im Rahmen der Hinweisgeberregelung und der Richtlinie zur psychosozialen Arbeitsbelastung (PSA) wurden neben möglichen Vertrauenspersonen im eigenen VDL-Unternehmen drei zentrale Vertrauenspersonen für die niederländischen VDL-Unternehmen bestellt.
Womit kannst du dich an eine Vertrauensperson wenden?
- Unerwünschtes Verhalten (PSA): Damit sind Verhaltensweisen und Kommunikationsformen gemeint, die du als unerwünscht oder verletzend empfindest. Sie haben zum Ziel oder zur Folge, dass du dich am Arbeitsplatz nicht sicher fühlst. Dazu zählen Diskriminierung, Mobbing, (sexuelle) Belästigung, Aggression und Gewalt. Die Vertrauensperson hört dir zu und kann dich zu den verschiedenen möglichen Wegen beraten. Sie erläutert auch deren Vor- und Nachteile. Du behältst jederzeit selbst die Kontrolle über die nächsten Schritte.
- Integritätsfragen (Hinweisgeberregelung):Diese Regelung ermöglicht die sichere Meldung vermuteter Missstände. Dabei verstoßen andere gegen die Normen und Werte der Organisation. Dies kann Diebstahl, Machtmissbrauch, Korruption, Betrug, Veruntreuung, Missbrauch oder Manipulation von Informationen betreffen. Die Vertrauensperson dient als Gesprächspartner bei der Überlegung, ob du etwas melden möchtest. Wenn dies Folgen für die Gesellschaft hat, besteht eine Meldepflicht. Dies gilt beispielsweise bei Gesetzesverstößen oder Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Auch Gefahren für die Sicherheit von Personen, die Umwelt oder den ordnungsgemäßen öffentlichen Dienst fallen darunter. In diesem Fall kann die Vertrauensperson dich bei der Meldung unterstützen.
Zusätzliche Informationen:
- Die Vertrauensperson ist grundsätzlich nicht für private Probleme, Arbeitskonflikte, Arbeitsdruck oder Umstrukturierungen zuständig. Sie bietet jedoch ein offenes Ohr. Über eine unerwünschte Situation zu sprechen, kann oft schon für Erleichterung und mehr Klarheit sorgen.
- Die Vertrauensperson ist keine Mediatorin und kein Mediator.
- Eine Vertrauensperson unterliegt der Schweigepflicht. Alles Besprochene wird vertraulich und anonym behandelt. Nur bei strafbaren Handlungen und Missständen, bei denen das öffentliche Interesse oder EU-Recht betroffen ist, darf die Vertrauensperson die Schweigepflicht brechen.
- Die Vertrauenspersonen von VDL können Fälle untereinander weiterleiten.
- Du kannst dich jederzeit an eine Vertrauensperson wenden, ohne Kolleginnen, Kollegen oder Führungskräfte einzubeziehen oder um deren Zustimmung zu bitten.
Wer sind die Vertrauenspersonen von VDL Groep?
Wenn dein VDL-Unternehmen bereits eine Vertrauensperson hat, ist sie die erste Anlaufstelle. Wenn du dich nicht an diese Person wenden möchtest oder kannst oder dein Unternehmen keine Vertrauensperson hat, ist es gut zu wissen, dass dies zentral organisiert ist.
Die Vertrauenspersonen sind:
PSA-Richtlinie und Hinweisgeberregelung
Die Dokumente zur Hinweisgeberregelung und zur Richtlinie über psychosoziale Arbeitsbelastung
kannst du hier unten herunterladen. Außerdem findest du diese Richtlinie auch in der Betriebsordnung deines VDL-Unternehmens.